Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen gehen etwaigen anderslautenden Bedingungen vor, ausser wir würden
andere vom Besteller geforderte Bestimmungen ausdrücklich schriftlich akzeptieren.
Preise und Lieferbedingungen
Die Fakturenbeträge sind rein netto, ohne Abzug jeglicher Art, innert 30 Tagen zahlbar.
Ergeben sich im Laufe der Auftragsabwicklung Erhöhungen der Beschaffungskosten, durch Preisaufschläge bei Zulieferanten,
durch zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen, stärkere Währungsschwankungen und ähnliches, so behalten wir uns
eine entsprechende Preisanpassung vor. Besteht die Änderung in einer Preiserhöhung, ist der Besteller berechtigt,
sofern auf sein sofortiges schriftliches Ersuchen hin die Preiserhöhung nicht rückgängig gemacht wird,
von der Bestellung zurückzutreten.
Das Verrechnungsrecht des Bestellers wird wegbedungen.
Erfüllung der Lieferung
Die Lieferung gilt als erfüllt und Nutzen und Gefahr gehen auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand unsere
Geschäftsräume oder bei Direktlieferung diejenigen des Zulieferanten verlassen hat.
Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt zu überprüfen und bei
allfälligen Mängeln sofort schriftlich Mängelrüge zu erheben.
Lieferfrist
Die Lieferfristen laufen vom Datum der Auftragsbestätigung an und verstehen sich bis zum Zeitpunkt,
in dem der Liefergegenstand unsere Geschäftsräume verlässt. Die genannten Lieferfristen sind unverbindlich und
stützen sich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Offerte. Im Falle unvorhergesehener Hindernisse können die
Lieferfristen ohne weiteres verlängert werden, so bei höherer Gewalt, Mangellagen, behördlicher Verfügung,
Beschlagnahme, Embargo, Krieg, oder anderen Umständen, z.B. Betriebsunfällen und Brand.
Der Besteller hat jedoch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine Frist zur nachträglichen
Erfüllung angesetzt hat, die mindestens der ursprünglichen Lieferfrist entspricht, und dies von uns nicht
eingehalten werden kann. Die Frist beginnt zu laufen, sobald uns die Fristansetzung zugegangen ist.
Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls Ablieferung innerhalb der gesetzten Frist
ausserordentlich erschwert oder unmöglich wird. Wir sind in diesem Fall bei Wegfall der Hindernisse zu keiner
späteren Lieferung verpflichtet. Die Haftung für nachträgliche Unmöglichkeit oder Lieferungserschwerung wird
wegbedungen, gleichgültig ob wir oder der Besteller zurücktreten.
Garantie - Ware
Wir übernehmen die Garantie für alle innerhalb der Garantiefrist auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar
durch schlechtes Material oder fehlerhafte Fabrikation bedingt sind. Für elektronische Bauelemente wie Halbleiter,
Halbleiterschaltungen sowie elektrotechnische Bauelemente gilt eine Garatiezeit von 3 Monaten.
Unsere Haftung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatz des mangelhaften Liefergegenstandes oder auf Vergütung
des Fakturawertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Der Anspruch auf Verzugsschäden bleibt ausgeschlossen.
Garantie - Entwicklungsarbeiten
Fehler, die während der vereinbarten Garantiezeit festgestellt werden, werden kostenlos korrigiert.
Falls keine andere Garantiezeit im Entwicklungsvertrag vereinbart ist, gilt eine Zeit von 3 Monaten ab
Übergabe der vereinbarten Entwicklungsergebnisse.
Falls nicht im Entwicklungsvertrag ausdrücklich anders vereinbart, bleibt der Anspruch auf
Verzugsschäden sowie Entschädigungen infolge von Spezifikationsabweichungen oder Fehlern ausgeschlossen.
Abbildung, Gewichte und Masstabellen
Wir behalten uns vor, von Abbildungen, Gewichten und Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben abzuweichen,
sofern sich dies bei der Ausführung der Bestellung als zweckmässig zeigt und der Einsatz der Ware beim Besteller
dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen
Erfüllungsort ist Baden, Schweiz. Gerichtsstand ist Baden, Schweiz.